Gesellschaftsgründungen (mit einer jährlichen
business registration fee i.H.v. 2.250 HK$ = ca. 300.- US$
sowie einer Gründungsgebühr von ca. 800.-US$) können
ohne Schwierigkeiten auch von Personen, die nicht in Hongkong
ansässig sind, oder durch Treuhänder vorgenommen
werden; es genügt die Benennung eines einheimischen Vertreters.
Die Firmen müssen eine Buchhaltung haben und einen Jahresabschluss
durchführen.
Die wirtschaftliche Betätigung einer dort gegründeten " private
company " ist uneingeschränkt. Die üblichen
Unternehmensformen sind
- (public or private) companies limited by shares
- branches of foreign corporations (Betriebsstätten,
Niederlassungen)
- trusts
- partnerships
- sale - proprietorships
- joint ventures
Es gibt keine Mindestkapitalausstattungen. Reine Vermögensverwaltung
oder Gewinnsammelstellen unterliegen keiner Besteuerung.
Erträge aus Quellen in Hongkong werden mit 16 % des Nettogewinns
versteuert (profit tax). Dividenden, Lizenzerträge und
Einkünfte aus auswärtigen Geschäften bleiben
wie off-shore Einkünfte steuerfrei.
Andere Steuern oder Doppelbesteuerungsabkommen gibt es nicht.
Eine property tax (Grundsteuer) wird nicht erhoben, wenn ein
ausländischer Unternehmer das Grundstück nutzt. Seit
1995 gibt es eine 5 % -ige Einphasenumsatzsteuer für Großhandelsumsätze.
Trusterträge aus ausländischen Quellen sind steuerfrei.
Eine Erbschaftssteuer i.H.v. 6 - 15 % wird nur auf in Hongkong
befindliches Vermögen erhoben.
Natürliche Personen werden mit Einkommen aus einheimischen
Quellen mit ca 15 % (2 - 20 % Staffel) besteuert. Der Spitzensteuersatz
wird bei etwa 444.000 HK$ erreicht.
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr; das Steuerjahr endet
entsprechend dem angelsächsischen Vorbild am 31.3. eines
Jahres. |